ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. ALLGEMEINES - GELTUNGSBEREICH
Verträge über Lieferungen können ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustände Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten Ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntniss entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für die künftigen Geschäfte mit dem Besteller.2. ANGEBOT UND BESTELLUNG
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbehaltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.3. PATENT- UND URHEBERRECHTE
An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibung, der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere ausdrückliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Auf unser Verlangen hin sind sie unverzüglich an uns zurückzugeben.Für Schäden aufgrund der Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte haften wir nur, wenn uns bekannt war oder hätte bekannt sein müssen, daß solche bestehen und diese dazuführen, daß sich der Besteller Ansprüchen Dritter ausgesetzt sieht. Der Höhe nach ist unsere Haftung auf den Fakturenwert der Wert beschränkt.
4. LIEFERZEITEN UND LIEFERUNGEN
Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unsere schriftlichen Bestätigung.Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstellungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist.
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Spähre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichen Einfluß sind.
Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.
5. VERSAND, VERPACKUNG, GEFAHRENÜBERGANG
Die Kosten des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziffer 10. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen dem Spediteur übergeben wird. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich.6. WIDERRUFSRECHT BEI FERNABSATZVERTRÄGEN
Widerrufbelehrung:Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
bayte Computertechnik GmbH
Bayreuther Str. 27
95213 Münchberg
Fax: 09251 4379-12
E-Mail: info@bayte.de
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfäige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginn für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs, DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. BTO-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Hat der Verbraucher diesen Vertrag durch ein von uns vermitteltes Darlehen finanziert und widerruft er den finanzierten Vertrag, ist er auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Bzgl. der Rückabwicklung kann sich der Verbraucher nicht nur an uns, sondern auch an seinen Darlehensgeber halten.
7. PREISE UND ZAHLUNG
Unsere Preise verstehen sich netto, ab Geschäftssitz zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechtsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.Sämtliche Zahlungen sind sofort ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist. Sie sind in deutscher Währung bezahlbar.
Bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest werden sofort sämtlcihe Zahlungen fällig auch wenn Ratenzahlungen oder Stundung, Wechsel- oder Scheckhingabe vereinbart worden war.
Reicht eine Zahlung zur vollständigen Tilgung der Gesamtverbindlichkeit nicht aus, wird unabhängig von der Bestimmung durch den Vertragspartner, zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen diejenige, die uns die geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleichsicheren die älteste Schuld getilgt.
Befindet sich der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Bundesbankdiskont zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren und darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen, gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind umstritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller vor.Der Besteller ist verpflichet, die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln, insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu versichern.
Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsübereinigung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiterverkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten.
Zur Einbeziehung der Forderungen bleibt der Besteller weiter ermächtigt, ohne daß hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist verpflichtet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, bis zur Einziehung der abgetretenen Forderungen notwendig sind.
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei enstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns verwahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird.
Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Besteller uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Informationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers.
Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20 % übersteigt.
9. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Eratzlieferung berechtigt.Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrieben, der sich der sogenannten Zeitwertberechnungsmethode (ursprüngliche Bruttokaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer - gewichteter effektiver Nutzungen des Bestellers) ./. durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt.
Stellt sich der Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvorliegen eines Mängels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands -/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestellten, nachzuweisen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wird nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsfreisetzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei den Fehlern zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schäden, für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssume unserer Produkthaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
Die Gewährleistungspflicht beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Magelfolgeschäden, soweit keien Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als vorstehend vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. §§ 1,4 Produtkhaftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
10. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen haben an die bayte Computertechnik GmbH, Bayreuther Str. 27, 95213 Münchberg frei Haus zu erfolgen.Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung eine Rechnungskopie beigelegt ist.
11. GERICHTSSTAND UND ERFÜLLUNGSORT
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Münchberg.Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkaufleuten Hof, wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Sitz, zu verklagen.
Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonvention.
12. VERSCHIEDENES
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.